Manche Personen sind eng mit Einschränkungen und Verboten verbunden. So unterliegen z. B. katholische Geistliche dem Zölibat, d. h. sie dürfen keine Frau (und schon gar keinen Mann) heiraten oder eine Liebespuppen gründen.
Katholiken im Allgemeinen dürfen auch keinen Männliche Sexpuppen außerhalb der Ehe haben, nicht einmal Selbststimulation, was im Christentum weithin als Sünde angesehen wird. Solche Verbote gibt es sicherlich auch in anderen Religionen, manchmal sogar noch weitergehend als Ausdruck von Nationalismus und Rassismus. Diese Gruppe kann also identifiziert werden.
Auch hier sind rechtliche (nicht nur datenschutzrechtliche) und pragmatische Aspekte wichtig. Es stellt sich die Frage, ob es ein Recht darauf gibt, mit einem künstlichen Liebesdiener versorgt zu werden. Sollte Freiheitsberaubung nicht auch den Entzug körperlicher Begierden beinhalten? Allerdings steht nicht in jeder Kultur die Bestrafung im Vordergrund, wenn es um Gefängnisse geht, sondern die Resozialisierung - und da kann Lebensechte Sexpuppen durchaus helfen, weil er zu einer grundsätzlichen Zufriedenheit und Ausgeglichenheit beiträgt.
Eine andere Frage ist eine logistische: Wer soll für die Leihe oder den Kauf verantwortlich sein, wer für den Betrieb und wer für Reparaturen und Ersatzbeschaffungen? Auch Haftungsfragen sind wieder relevant, zum Beispiel wenn es zu Überbeanspruchung und Unfällen oder Gewalt mit Hilfe von Liebespuppen und Sex Doll kommt. Diese wiederum sind mit ethischen Fragen verknüpft.
Viele werden weiterhin die Spielwelt als die reale betrachten, vor allem diejenigen, die dem starken Sog des Computers erlegen sind und längere Zeit mit einem Spiel verbringen. Dennoch scheint es einen Bedarf zu geben, so die Inhaberin des in Dortmund, die einige Phantasiezahlen liefert. Sie erklärte dem Autor, dass es bei jüngeren Männern eine Nachfrage danach gibt. In einem Interview erzählte sie, dass es in ihrem Geschäft einen Raum gibt, in dem die Kunden die Kleider der .