Vor dem Hintergrund der Ideen- und Entwicklungsgeschichte von künstlichen Liebespuppen kristallisieren sich mehrere Gruppen mit potentiellen Nutzern von Liebespuppen und Sexrobotern heraus, die sich teilweise überschneiden. Natürlich muss man bedenken, dass z. B. Mythen und Legenden keine Abbilder der Realität sind (außerdem stammen sie oft aus einer ganz anderen Zeit). Dennoch lassen sich aus ihnen Grundmuster herauslesen, die beachtenswert sind. Zunächst lassen sich folgende Gruppen aufzählen:
Liebende, die keine Möglichkeit sehen, das Objekt ihrer Begierde zu bekommen und deshalb eine Kopie oder einen Ersatz anfertigen oder anfertigen lassen. Begehrende Menschen, die sich ein neues Objekt der Männliche Sexpuppen ausgesucht haben und es nicht oder nur als Ersatz sehen. Vorübergehend oder dauerhaft isolierte Menschen, die keine Möglichkeit haben, einen Partner zu finden und sich auf einen Ersatz einlassen.
Technologisch faszinierte Menschen, die ihr Liebesideal in der virtuellen oder fiktiven, aber nicht oder noch nicht in der realen Welt gefunden haben, es aber gerne dort sehen würden. Technologisch versierte Menschen, die die Möglichkeit haben oder sehen, ihren idealen Liebesdiener in Hard- und Software zu erschaffen.
Während in einem Alten- oder Pflegeheim die Reinigung von Liebespuppen und Lebensechte Sexpuppen technisch einfach wäre, ist dies in Gefängnissen nicht unbedingt der Fall, zumindest nicht in allen Ländern, und so könnte die gemeinsame Nutzung auf Kosten der Gesundheit gehen. Wenn es stimmt, dass Sexualität und Gewalt in Gefängnissen Hand in Hand gehen, stellt sich die Frage, wie sich Gewalt gegen Liebespuppen und Sexroboter manifestiert und dann möglicherweise auf Menschen übergreift.
T ies ist eine ethische Frage, zu deren Beantwortung auch empirische Forschung notwendig wäre. Auch über die Akzeptanz der Insassen (und des Gefängnispersonals) gegenüber diesen künstlichen Sex Doll kann man nur spekulieren. Jedes Gefängnis wird seine eigene Dynamik haben, und in Männergefängnissen kann diese anders sein als in Frauengefängnissen. Die oben beschriebenen Bedrohungen der Intimität und Privatsphäre durch Kameras und Mikrofone gelten auch hier.